I S S T
INTERNATIONAL SOCIETY FOR SANDPLAY THERAPY
INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FUER SANDSPIEL THERAPIE
ASSOCIAZIONE INTERNAZIONALE DELLA SANDPLAY THERAPY
S T A T U T E N
Genehmigt von der Generalversammlung durch schriftliche Stimmabgabe am 15. Januar 2006
ALLGEMEINES
Art. 1
Name und Sitz
Unter dem Namen Internationale Gesellschaft für Sandspiel Therapie (ISST) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich.
Art. 2
Definition
Die Sandspieltherapie ist eine Therapiemethode, die von Dora Kalff entwickelt wurde und auf den Grundlagen der Psychologie C.G.Jungs aufbaut. Das Sandspiel ist eine schöpferische Therapieform, eine Form von „imaginatio“ im Sinne von C.G.Jung. Er versteht „imaginatio“ als „konzentrierter Extrakt der lebendigen körperlichen sowohl wie seelischen Kräfte“. Bei der Sandspieltherapie wird im „freien und geschützten Raum“ der therapeutischen Beziehung und des Sandkastens mit Sand, Wasser und Miniaturen ein Bild gestaltet. Eine Serie von Sandbildern stellt eine fortlaufende praktische Auseinandersetzung zwischen dem Bewusstsein und dem Unbewussten eines Klienten/einer Klientin dar, wodurch ein ganzheitlicher Prozess in Gang gebracht wird, der die Heilung und Entwicklung der Persönlichkeit möglich macht.
Art. 3
Zweck und Ziele der Gesellschaft
Die Gesellschaft ISST ist eine internationale Organisation für juristische und natürliche Personen, die in Sandspiel Therapie gemäss vorstehender Definition ausgebildet sind, mit dieser Therapieform arbeiten und sie durch Forschung weiterentwickeln.
Ihre Ziele sind:
Mitglieder, sowohl der ISST zertifizierten Mitglieder der Nationalen Gesellschaften als auch der Individuellen Mitglieder.
Die Mitglieder der ISST verpflichten sich, Regeln aufzustellen und zu befolgen, die jede Diskriminierung auf der Basis von Rasse, Religion, ethnischen Ursprungs, Geschlecht und sexueller Orientierung im Zusammenhang mit Bewerbungen in Berufsgesellschaften, Ausbildungsprogrammen und öffentlichen Veranstaltungen, die von der ISST organisiert werden, untersagen.
Art. 4
Vereinssprachen
Deutsch und Englisch sind die offiziellen Sprachen der ISST. Die Statuten und Ausführungsbestimmungen sind nur in deutscher und englischer Sprache rechtsverbindlich. Im Zweifelsfalle gilt der englische Wortlaut. Offizielle Dokumente der ISST werden auch in Italienisch und wenn nötig in andere Sprachen übersetzt.
MITGLIEDSCHAFT
Art. 5
Mitgliedschaft
Es gibt drei Arten von Mitgliedern:
1. Nationale Gesellschaften (juristische Personen)
Nationale Gesellschaften sind die ISST Mitglieder einer Nationalen Gesellschaft für Sandspiel Therapie, die als Gruppenmitglieder in die ISST aufgenommen wurden. Es sind die Nationalen Gesellschaften, die Mitglieder der ISST sind; deren ISST-zertifizierte Mitglieder werden dadurch indirekte Mitglieder der ISST.
Normalerweise gibt es eine Nationale Gesellschaft in einer Nation. ( Ausnahmen werden in den Ausführungsbestimmungen geregelt).
2. Individuelle, direkte Mitglieder (natürliche Personen)
Ein Individuelles Mitglied ist ein(e) Sandspiel TherapeutIn, die (der) in die ISST aufgenommen wurde, ohne Mitglied einer Nationalen Gesellschaft zu sein.
Dieser Status gilt
a) für Sandspiel TherapeutInnen, die an Orten praktizieren, wo nicht genügend (mind. 5 ) ISST zertifizierte Sandspiel TherapeutInnen vorhanden sind, um eine Nationale Gesellschaft zu bilden;
b) für besondere Ausnahmefälle gemäss Entscheid des Vorstandes.
3. Ehrenmitglieder;
Solche sind insbesondere alle Gründungsmitglieder.
Die Aufnahmebedingungen für die verschiedenen Mitgliederarten werden in den Ausführungsbestimmungen zu den Statuten festgelegt, (siehe Art. 19 Abs.1 Ziffer 3)
Alle Arten von Mitgliedern werden vom Vorstand gewählt (siehe Art. 19, Abs.1, Ziffer 4)
Art. 6
Stimmrecht
In der Generalversammlung haben Nationale Gesellschaften pro fünf eigene ISST –zertifizierte Mitglieder eine Stimme.
Massgebend für die Anzahl Stimmberechtigter ist der Bestand an ISST-zertifizierten Mitgliedern je Nationale Gesellschaft am 1. Januar des Jahres, in dem die Abstimmung/Wahl stattfindet.
Ein bis fünf Individuelle Mitglieder erhalten eine Stimme; je eins-fünf weitere Individuelle Mitglieder erhalten eine weitere Stimme.
Die Ehrenmitglieder werden zu den Individuellen Mitgliedern gezählt, wenn sie nicht Mitglied einer Nationalen Gesellschaft sind.
Die Individuellen Mitglieder bestimmen vor der jeweiligen Versammlung aus ihrem Kreis die Personen, welche das Stimmrecht ausüben.
Die Stimmkraft einer Nationalen Gesellschaft oder der Individuellen Mitglieder in ihrer Gesamtheit ist in jedem Fall auf 25% der abgegebenen Stimmen beschränkt.
Art. 7
Rechte und Pflichten
Die Individuellen (direkten) Mitglieder und die ISST Mitglieder einer Nationalen Gesellschaft (indirekte Mitglieder) sind berechtigt, an allen Vorstandssitzungen der ISST teilzunehmen und mit der Erlaubnis des Präsidenten/ der Präsidentin an solchen Versammlungen zu sprechen, aber sie sind nicht stimmberechtigt. (Siehe Ausführungsbestimmungen)
Direkte und indirekte ISST Mitglieder erhalten die Veröffentlichungen der Gesellschaft.
Die ISST Mitglieder einer Nationalen Gesellschaft und die Individuellen Mitglieder sind berechtigt, sich als Mitglieder der ISST zu bezeichnen.
Die ISST Mitglieder einer Nationalen Gesellschaft und die Individuellen Mitglieder sind verpflichtet einen Jahresbeitrag zu bezahlen, dessen Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird (siehe Art. 14 Ziffer 4 und Art. 24).
Art.8
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet:
a) bei Auflösung einer Nationalen Gesellschaft,
b) mit dem Tod eines Individuellen Mitgliedes,
c) durch schriftliche Austrittserklärung einer Nationalen Gesellschaft oder eines Individuellen Mitglieds, die spätestens acht Wochen vor dem Ende des Geschäftsjahres am Sitz der ISST eingegangen sein muss. Beim Austritt verliert das Mitglied die Ausbildungsberechtigung.
d) bei Nichtzahlung des Jahresbeitrages (siehe Ausführungsbestimmungen).
e) zufolge Ausschluss durch die Generalversammlung (siehe Ausführungsbestimmungen).
Der Vorschlag auf Ausschluss einer Nationalen Gesellschaft oder eines Individuellen Mitgliedes (nicht aber eines bestimmten ISST Mitgliedes einer Nationalen Gesellschaft) kann vom Vorstand gemacht werden. Der Vorstand muss alle Mitglieder über einen solchen Vorschlag mindestens drei Monate vor einer Generalversammlung schriftlich informieren. Für die Aufhebung einer Mitgliedschaft ist in der Generalversammlung eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen erforderlich; die ISST ist nicht verpflichtet, ihren Entscheid zu begründen. Der Vorstand ist berechtigt, eine Nationale Gesellschaft oder ein Individuelles Mitglied zu suspendieren und seine Mitgliedschaft aufzuheben oder weiterzuführen, je nach Entscheid der Generalversammlung (siehe Ausführungsbestimmungen).
Art. 9
Kongress
Die ISST organisiert regelmässig internationale Kongresse mit Hilfe eines lokalen Organisationskomitees. Die Details werden in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
Art. 10
Ethik
Der Vorstand der ISST entwickelt einen Standard für ethische Praxis, dessen Befolgung für die Individuellen Mitglieder verpflichtend ist. Den Nationalen Gesellschaften soll dieser Standard als Inspiration zur Entwicklung ihres eigenen Ethikstandards dienen.
ORGANE
Art. 11
Die Organe der ISST sind:
· Die Generalversammlung
· Der Vorstand
· Die Revisionsstelle
GENERALVERSAMMLUNG
Art. 12
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der ISST. Die ordentliche Generalversammlung wird zum Zeitpunkt eines Kongresses durchgeführt.
Eine ausserordentliche Generalversammlung findet statt, wenn es der Vorstand beschliesst oder wenn dies mindestens ein Fünftel der Mitglieder schriftlich und unter Angabe von Gründen verlangt, (ZGB Art. 64 Abs. 3.)
Art. 13
Einberufung
Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungsdatum durch schriftliche Einladung und unter Angabe der Traktandenliste.
Eine ausserordentlichen Generalversammlung muss mindestens 8 Wochen vorher einberufen werden
Art. 14
Aufgaben
Die Aufgaben der Generalversammlung sind:
Art. 15
Beschlussfassung
Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlung erfolgen, wenn nicht anders festgelegt, mit dem einfachen Mehr der anwesenden und vertretenen Mitglieder (siehe Art. 6 und Art. 15 Abs. 2).
Vertretung ist gemäss der Regelung in den Ausführungsbestimmungen zulässig.
Statutenänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
Die Stimmabgabe erfolgt durch Handheben, durch geheime Abstimmung, in Ausnahmefällen auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail.
In diesem Fall ist eine einfache Mehrheit, bezw. eine Zweidrittelmehrheit von allen ISST Mitgliedern erforderlich.
Art. 16
Anträge
Anträge der Mitglieder an die Generalversammlung sind 3 Monate vor dem Versammlungsdatum der Präsidentin / dem Präsidenten einzureichen. Über Geschäfte, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, kann nicht Beschluss gefasst werden.
VORSTAND
Art. 17
Vorstand und Wahl des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf oder mehr Mitgliedern und wird von der Generalversammlung gewählt. Mit Ausnahme der/des von der Generalversammlung gewählten Präsidentin/Präsidenten und der Quästorin/ des Quästors konstituiert sich der Vorstand selbst.
Jede Nationale Gesellschaft hat das Recht pro ein- bis-dreissig (1-30) ISST- zertifizierte Mitglieder ein Vorstandsmitglied und dessen Vertreter vorzuschlagen, die aber von der Generalversammlung gewählt werden müssen. Hat die Nationale Gesellschaft mehr als dreissig ISST zertifizierte Mitglieder, so hat sie ein zusätzliches Vorschlagsrecht.
Für die Individuellen Mitglieder gilt das analoge Vorschlagsrecht wie für den Vorstand: Für dreissig Individuelle Mitglieder ein Vorschlagsrecht. Hat die ISST mehr als dreissig Individuelle Mitglieder, so haben diese ein zusätzliches Vorschlagsrecht.
Art. 18
Amtsdauer
Die Amtsdauer der Präsidentin/ des Präsidenten, der Quästorin/des Quästors und der übrigen Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl für eine zweite Amtsdauer ist möglich. Bei Ersatzwahlen der Präsidentin/des Präsidenten, der Quästorin/des Quästors oder eines anderen Vorstandsmitgliedes tritt der/die Gewählte in die Amtsperiode seiner/es Vorgängers/in ein.
Ein Vorstandmitglied kann als Präsidentin /Präsident gewählt werden. In diesem Fall beginnt sie/er mit einer neuen Amtsperiode von vier Jahren mit der Möglichkeit einer Wiederwahl.
Art. 19
Aufgaben
Dem Vorstand sind alle Aufgaben übertragen, für die nicht die Generalversammlung zuständig ist, insbesondere
Für die Betreuung der administrativen Arbeiten unterhält der Vorstand ein professionelles Sekretariat.
Art. 20
Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder oder deren Vertreter anwesend ist.
Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Gleichheit zählt die Stimme der Präsidentin / des Präsidenten doppelt.
Es können auch Zirkularbeschlüsse per Post, Fax oder E-Mail gefasst werden; sie sind in das Protokoll der nächst folgenden Vorstandssitzung aufzunehmen. In diesem Fall ist eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder erforderlich.
Art. 21
Geschäftsführung
Der Vorstand kann bestimmte Aufgaben an eine Geschäftsführung delegieren, die aus der Präsidentin / dem Präsidenten und mehreren Mitgliedern des Vorstandes besteht. Er erlässt dazu ein Geschäftsreglement, das Aufgaben und Kompetenzen sowie die Pflicht zur Berichterstattung regelt.
Der Vorstand ist berechtigt, zur Durchführung besonderer Aufgaben ständige Kommissionen oder ad hoc Kommissionen einzusetzen, deren Mitglieder nicht Vorstandsmitglieder sein müssen. Zur Einsetzung einer solchen Kommission ist ein Delegationsbeschluss zu fassen, der die delegierte Aufgabe, die Zuständigkeit, Kompetenzen, Mittel und Berichterstattungspflicht umschreibt.
REVISIONSSTELLE
Art. 22
Revisionsstelle
Als Revisionsstelle wird ein Treuhand- oder Revisionsbüro für die Dauer bis zur Durchführung der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Die Revisionsstelle prüft die Rechnung des Vereins und erstattet zuhanden der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht.
FINANZEN UND RECHNUNGSWESEN
Art. 23
Finanzmittel
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
Art. 24
Mitgliederbeiträge
Der Mitgliederbeitrag je Individuelles Mitglied wird von der Generalversammlung festgelegt, (siehe Art. 14 Ziffer 4.)
Der Mitgliederbeitrag der Nationalen Gesellschaften berechnet sich wie folgt:
Anzahl ISST zertifizierte Mitglieder der Nationalen Gesellschaft per 1. Januar multipliziert mit dem festgelegten Mitgliederbeitrag für Individuelle Mitglieder.
Die Nationalen Gesellschaften sind verpflichtet, dem Vorstand bis 31. Januar jeden Jahres den Bestand an ISST Mitgliedern ihrer Gesellschaft per 1. Januar schriftlich zu melden.
Der Mitgliederbeitrag ist bis spätestens 31. März des Beitragsjahres an die ISST zu bezahlen.
Für Mitglieder, die sich aus der beruflichen Arbeit zurückgezogen haben oder die nicht mehr fähig sind zu arbeiten, aber doch noch Mitglieder der ISST bleiben möchten, oder für Mitglieder, die Schwierigkeiten haben, den Mitgliederbeitrag zu zahlen, kann vom Vorstand ein spezieller Mitgliederbeitrag festgesetzt werden.
(Die Details werden in den Ausführungsbestimmungen geregelt.)
Individuelle Mitglieder, die ihren Mitgliederbeitrag nicht ordnungsgemäss entrichten, erhalten eine einmalige Mahnung und entrichten eine Mahngebühr. Nach der gesetzten Frist verlieren sie ohne weiteres ihre Mitgliedschaft bei der ISST; sie werden von der Mitgliederliste gestrichen und sind nicht mehr berechtigt, sich als Mitglieder der ISST zu bezeichnen. (Siehe Ausführungsbestimmungen)
ISST Mitglieder von Nationalen Gesellschaften, welche den Mitgliederbeitrag nicht rechtzeitig an ihre Gesellschaft entrichten, erhalten von ihrer Nationalen Gesellschaft eine einmalige Mahnung und zahlen eine Mahngebühr. Nach der gesetzten Frist verlieren sie das Recht, sich als Mitglieder der ISST zu bezeichnen; sie werden in den entsprechenden Listen gestrichen. Die Nationale Gesellschaft bleibt zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages gemäss Art. 24 Absatz 1 verpflichtet. (Siehe Ausführungsbestimmungen)
Die wegen Nichtbezahlung der geschuldeten Mitgliederbeiträge ausgeschlossenen Mitglieder können nach Bezahlung der geschuldeten Beiträge wieder aufgenommen werden bzw. das Recht, sich als Mitglieder der ISST zu bezeichnen, wieder zurück erlangen.
Art. 25
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 26
Haftung
Die Haftung der ISST soll die aktuellen Mittel nicht überschreiten. Die Nationalen Gesellschaften und die Individuellen Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der ISST.
AUFLOESUNG UND FUSION
Art. 27
Auflösung
Die Auflösung des Vereins und die Fusion mit einer anderen juristischen Person kann von einer Generalversammlung oder durch Zirkularbeschluss (Abstimmung auf dem Postweg) beschlossen werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Vereinsvermögens nach Liquidation zu befinden.
Für die Annahme eines Auflösungsbeschlusses durch postalische Abstimmung sind drei Viertel aller Mitgliederstimmen notwendig.
Für die Zustimmung an einer Generalversammlung beträgt das Quorum zwei Drittel der stimmberechtigten Stimmen.
Scheitert eine Abstimmung über die Auflösung des Vereins am notwendigen Quorum und können die Organe nicht mehr statutenkonform bestellt werden, kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die mit dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmen über die Auflösung beschliesst.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 28
Inkrafttreten
Diese Statuten treten sofort mit ihrer Annahme in Kraft.
Die Präsidentin ISST Die Protokollführerin
Ruth Ammann Yvonne Trüeb
Ort : Datum:
Ausführungsbestimmungen zu den Statuten
Bemerkungen zu einigen Statutenartikeln
Zu Art. 7 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Mitteilungen ans Board von Nicht-Board Mitgliedern sind eine Woche vor dem Board Meeting schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten zu richten unter Bekanntgabe des gewünschten Themas. Die Entscheidung, das gewünschte Thema zu behandeln, unterliegt dem Ermessen der Präsidentin/des Präsidenten.
Die Präsidentin/der Präsident informiert das Board über die Gründe ihrer/seiner Entscheidung.
Zu Art. 8 (siehe auch Artikel 24, 5 und 6) – Beendigung der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge
1. Individuelle Mitglieder, welche ihren Beitrag nicht zeitgerecht bezahlen, unterliegen einer Geldbusse von 10% des Mitgliederbeitrags. Bei Nichtbezahlung des Beitrages innerhalb von sechs Wochen nach verschickter Mahnung erfolgt ein Ausschluss aus der Mitgliedschaft und eine Suspendierung der Mitgliederprivilegien.
Im Falle der Nationalen Gesellschaften wird eine Geldbusse von 5% des totalen Mitgliederbeitrages erhoben. Erfolgt keine Bezahlung der verspäteten Beiträge innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Mahnung, wird die Präsidentin/der Präsident der betreffenden Gesellschaft schriftlich von der Absicht des ISST Boards benachrichtigt, den Ausschluss gemäss Art. 8.2 an der nächsten Mitgliederversammlung vorzuschlagen.
Suspendierten individuellen Mitgliedern oder Mitgliedern einer Nationalen Gesellschaft wird erlaubt, innerhalb des folgenden Jahres wieder als volle Mitglieder der ISST beizutreten, vorausgesetzt, dass der volle Mitgliederbeitrag für das vorangegangene Jahr sowie die Geldbusse zusammen mit dem Beitrag für das laufende Jahr bezahlt wird.
2. Ausschlussbedingungen für eine Nationale Gesellschaft oder individuelle Mitglieder.
a. Nichterfüllung der ISST Mindestanforderungen für Ausbildung
b. Verletzung des Ethik Kodex
c. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages
d. Verletzung von Artikel 2 und 3 der Statuten
Zu Art. 9 – Kongresse
1. Das Board entscheidet über die Häufigkeit von internationalen Kongressen
2. Das Board erhält Vorschläge der Nationalen Gesellschaften zusammen mit einem Kostenvoranschlag und dem geplanten Kongressort. Dem Board unterliegt die endgültige Entscheidung, welcher Vorschlag angenommen wird.
3. Das Board genehmigt das Thema und das vorgeschlagene Budget für einen internationalen Kongress
4. ISST bürgt für die Kosten eines Kongresses und stellt einen genehmigten Kostenvorschuss zur Verfügung. Das lokale Organisationskomitee übernimmt sodann die Verantwortung für die Organisation und den Ablauf des Kongresses
5. ISST übernimmt die Verantwortung für ein Defizit und den entstandenen Gewinn von internationalen Kongressen.
Es obliegt jedoch dem Organisationskomitee dafür zu sorgen, dass zumindest das Budget nicht überschritten wird. Eine finanzielle Aufstellung der Schlussabrechnung des Kongresses ist dem Board bis Ende November des Kongressjahres zu unterbreiten, damit die finanzielle Abrechnung des Kongresses in die Jahresrechnung der ISST aufgenommen werden kann.
6. Sollte ein Kongress einen Gewinn erwirtschaften, wird das Board in Anerkennung der Bemühungen des lokalen Organisationskomitees einen gewissen Betrag zugunsten eines lokalen Projekts gewähren. Ein Vorschlag für ein solches Projekt muss dem Board an dem dem Kongress folgenden Board Meeting unterbreitet und vom Board genehmigt werden.
Zu Art. 15 - Beschlussfassung (siehe auch Art. 6 der Statuten)
1. Falls eine Nationale Gesellschaft mit weniger als den ihr zustehenden Delegierten an der Generalversammlung teilnimmt, ist eine Stellvertretung möglich. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Zu Art. 24 - Mitgliederbeiträge
1. Im Falle von voll pensionierten oder arbeitsunfähigen Mitgliedern, welche nicht mehr praktizieren, können die Beiträge um 75% des regulären Beitrages reduziert werden.
Weitere Gesuche für reduzierte Beiträge müssen dem Board vor dem nächsten anberaumten Meeting schriftlich und mit einer Erklärung der näheren Umstände unterbreitet werden. Die Entscheidung, eine Reduktion des Beitrages zu gewähren, obliegt dem Ermessen des Boards.
Appendix A
Die Sandspielausbildung versteht sich als Zusatzausbildung
a) Qualifikation für die Ausbildung in Sandspieltherapie
wie sie im „Blue Book“ der ISST 1986 festgelegt wurde:
1. Universitätsstudium in Medizin, Psychologie, Pädagogik, Theologie, Klinische Sozialarbeit, oder ein spezialisiertes Studium in einer humanistischen oder sozialen Wissenschaft.
Personen, die über kein Universitätsstudium aber über ein entsprechendes Fachstudium verfügen, können auch berücksichtigt werden.
2. Kenntnisse in Psychopathologie, Psychodiagnose und Psychotherapie, die in theoretischer Ausbildung und klinischer Erfahrung mit Klienten erworben wurden.
3. Nachweis einer vertieften inneren Entwicklung, die in einer persönlichen Analyse oder einem anderen Selbsterfahrungsprozess gemacht wurde.
4. Praxisbewilligung/Zulassung in Psychotherapie in Ländern, wo eine solche erforderlich ist.
In besonderen Fällen können Ausnahmen gemacht werden.
b) Anforderungen zur Erlangung des ISST Zertifikats
( Verfahren für Individuelle Mitgliedschaft in der ISST siehe Appendix B)
1. Selbsterfahrung in Sandspieltherapie mit einem ISST Mitglied, die wenn möglich der theoretischen Weiterbildung vorangehen soll.
2. Theoretische Ausbildung von mindestens 100 Stunden Teilnahme an Weiterbildungsseminaren, die in der Tradition von Dora Kalff auf den Grundlagen der Psychologie von C.G. Jung basieren.
3. Zwei schriftliche Seminararbeiten von mindestens 10, aber nicht mehr als 20 Seiten mit einem 1 1/2 Zeilenabstand. Mindestens eine Arbeit muss klinisches Sandspielmaterial enthalten.
4. Supervision der praktischen Arbeit in Einzel- oder Gruppensitzungen mit mindestens zwei verschiedenen Supervisoren. Die Gesamtzahl der Supervisionsstunden wird von jeder Nationalen Gesellschaft bestimmt, muss aber im Minimum 80 Stunden Einzel- und Gruppensupervision mit einem Lehrberechtigten der ISST umfassen. Davon müssen mindestens 30 Stunden Einzelsupervision sein. 50 Stunden Gruppensupervision werden akzeptiert, vorausgesetzt der Kandidat/die Kandidatin präsentiert sein/ihr eigenes Material in mindestens 10 Gruppensupervisionsstunden.
Die ISST ist der Auffassung, dass der Supervisor/die Supervisorin und der Therapeut/die Therapeutin der persönlichen Selbsterfahrung nicht dieselbe Person sein darf.
5. Eine vollständige Fallstudie von mindestens 30 bis maximal 50 Textseiten mit 1 1/2 Zeilenabstand. Die Fallstudie muss von drei ISST Lehrberechtigten gelesen und bewertet werden, wobei einer der Leser einer anderen Nationalen Gesellschaft als derjenigen des Kandidaten/der Kandidatin angehören muss. Der Selbsterfahrungstherapeut/die Selbsterfahrungstherapeutin eines Kandidaten/einer Kandidatin und der Supervisor/die Supervisorin des Abschlussfalles dürfen nicht Leser der Fallstudie sein. Die Leser teilen ihre Beurteilung der Fallstudie dem Mentor und dem Kandidaten/der Kandidatin mit. Die Festsetzung des Honorars für die Leser ist Aufgabe der Nationalen Gesellschaft.
c) Verfassung der Fallstudie
1. Die Fallstudie kann in jeder Sprache geschrieben werden, vorausgesetzt, dass Punkt 5, oben erfüllt ist.
2. Die Fotografien aller besprochenen Sandbilder müssen in der Studie enthalten sein. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes muss der Therapeut/die Therapeutin in Ländern, wo dies erforderlich ist, eine Bestätigung unterschreiben, dass er/sie die schriftliche Erlaubnis des Klienten/der Klientin hat, das Fallmaterial zu verwenden.
4. Falls die Leser die Fallstudie zur Aufnahme ins internationale Archiv vorschlagen, ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Fallmerkmale auf dem Data Summary Formular (Appendix C) vorzunehmen, das vom Mentor bezogen werden kann.
5. Der Kandidat/die Kandidatin bittet den Leser seiner/ihrer Wahl schriftlich oder telefonisch, seine/ihre Fallstudie zu beurteilen. Wenn dieser Leser die Beurteilung ablehnt, kann er/sie einen anderen qualifizierten Leser vorschlagen, welchen der Kandidat/die Kandidatin annehmen oder zurückweisen kann.
Nachdem die Beurteilung abgeschlossen ist, senden die Leser die Fallstudie in einem vom Kandidaten/der Kandidatin vorbereiteten Briefumschlag an den Autor zurück.
d) Der Mentor (Advisor)
1. Der Kandidat/die Kandidatin wählt einen Mentor, der ihn/sie während der Bearbeitung der Falldarstellung unterstützt und ihn/sie über die Form, die Wahl der Leser und weitere Fragen berät. Das Honorar des Mentors wird direkt mit den Kandidaten abgesprochen, es sei denn, die Nationale Gesellschaft setzt den Betrag fest.
2. Der Mentor prüft, ob der Kandidat/die Kandidatin alle Bedingungen der ISST Ausbildung, wie diese in den Ausbildungsrichtlinien festgelegt sind, erfüllt hat. Der Mentor ist dafür verantwortlich, dass alle ISST Mindestanforderungen für die Ausbildung erfüllt sind. Das Formular in Appendix D muss ausgefüllt werden. Eine Kopie davon wird allen Lesern gesandt; sie ist auch der endgültigen Anmeldung für eine ISST Mitgliedschaft beizulegen.
3. Der Mentor übermittelt den Kandidaten sowohl die Gesamtbeurteilung der Fallstudie durch die Leser, als auch vorzunehmende Aenderungen im Falle einer bedingten Annahme.
4. Der Mentor informiert die Leser über die Annahme des Falles.
5. Fehlt eine einstimmige Meinung der Leser, organisiert der Mentor ein Gespräch mit den Lesern.
6. Wenn die Leser eine Fallstudie angenommen haben und auch die anderen Ausbildungsanforderungen erfüllt sind, informiert der Mentor das ISST Sekretariat.
Er legt der endgültigen Anmeldung für eine Mitgliedschaft den Nachweis bei, dass alle ISST Ausbildungsanforderungen erfüllt sind (siehe Appendix D). Gleichzeitig teilt er mit, wie der Kandidat/die Kandidatin in der offiziellen ISST Mitgliederliste aufgeführt werden möchte (z.B. Name, Titel, Adresse, private/Praxis-Telefonnummer, Fax, Email Adresse)
e) Beurteilung der Abschlussfallstudie durch die Leser
1. Ein Leser hat die Wahl, eine Fallstudie anzunehmen, sie bedingt anzunehmen oder sie zurückzuweisen.
2. Die Beurteilung ist dem Mentor mitzuteilen, welcher den Kandidaten/die Kandidatin davon in Kenntnis setzt.
3. Nach Erhalt von allen drei Beurteilungen informiert der Mentor den Kandidaten/die Kandidatin über die endgültige Entscheidung.
4. Im Falle einer bedingten Annahme wird der Kandidat/die Kandidatin aufgefordert, unverzüglich die geforderten Aenderungen vorzunehmen. Nachdem diese von den Lesern angenommen wurden, kann der Kandidat/die Kandidatin die ISST Mitgliedschaft erhalten.
5. Eine Ablehnung der Abschlussarbeit bedeutet, dass die Fallstudie auch in revidierter Fassung nicht akzeptiert wird. Unter diesen Umständen kann eine Wiederbewerbung mit einer neuen Fallstudie eingereicht werden.
6. Im Falle einer Ablehnung können die Leser weitere Stunden von Supervision oder Beratung empfehlen, die zu nehmen sind, bevor eine neue Fallstudie unterbreitet werden kann.
7. Mit jeder neu unterbreiteten Fallstudie können die einmal eingesetzten Leser nicht ausgewechselt werden.
f) Konferenz der Leser bei fehlender Uebereinstimmung.
1. Wenn einer der drei Leser einen Fall zurückweist, ist innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Resultate dem Mentor mitgeteilt wurden, eine Zusammenkunft der Leser einzuberufen.
2. Während einer Konferenz oder als Resultat davon können die Leser ihre ursprünglichen Meinungen ändern oder Kompromissvorschläge unterbreiten.
3. Wenn nach der Konferenz eine Mehrheitsentscheidung (z.B. zwei zu eins) für eine Annahme oder Ablehnung vorliegt, ist diese Entscheidung verbindlich.
4. Wird eine vorläufige Annahme vorgeschlagen, müssen die Leser eine übereinstimmende Empfehlung an den Kandidaten/die Kandidatin abgeben.
5. Der Mentor informiert den Kandidaten/die Kandidatin nach Erhalt aller drei endgültigen Meinungen über den Beschluss.
g) Aufnahme ins ISST Archiv
1. Besonders eindrucksvolle Abschlussfälle können zur Aufnahme ins internationale Archiv empfohlen werden, vorausgesetzt, der Klient hat seine Einwilligung gegeben und der Autor hat zugestimmt.
Das Archiv befindet sich in Zürich und ist durch das ISST Sekretariat zugänglich.
Appendix B
Verfahren für individuelle ISST Mitgliedschaft
1. Der Kandidat/die Kandidatin für individuelle Mitgliedschaft sollte einen Lehrberechtigten der ISST als Mentor (Advisor) wählen, der vom Board anerkannt werden muss.
2. Dem Kandidaten/der Kandidatin wird mitgeteilt, welche Anforderungen noch erfüllt werden müssen, um die ISST Zertifikation zu erhalten.
3. Der Mentor verschafft sich Uebersicht über den Fortschritt des Kandidaten/der Kandidatin.
4. Der Kandidat/die Kandidatin für individuelle Mitgliedschaft muss nachweisen, dass er/sie alle Mindestanforderungen erfüllt hat, wie sie im ISST Zertifikationsprozess der Ausführungsbestimmungen beschrieben sind. Dieses Material ist dem Mentor einzureichen.
5. Der Mentor organisiert für den Kandidaten/die Kandidatin den Besuch eines relevanten ISST Treffens, an welchem dieser/diese von drei ISST Lehrberechtigten interviewt wird. Wenn der Kandidat/die Kandidatin jedoch den drei ISST Lehrberechtigten bereits gut bekannt ist, können diese den Kandidaten/die Kandidatin ohne formelle Interviews vorschlagen
6. Nach Erfüllung aller übrigen Bedingungen (wie vom Mentor und vom ISST Board beschlossen), kann der Kandidat/die Kandidatin einen Fall präsentieren, wie dies in den Ausführungsbestimmungen (Appendix A b-f) beschrieben ist.
7. Individuellen Mitgliedern wird der Lehrberechtigungsstatus vom ISST Board gewährt, nachdem die Mindestanforderungen für die Lehrberechtigung erfüllt sind, wie dies in Appendix E der Ausführungsbestimmungen beschrieben ist. Das individuelle Mitglied wird auch aufgefordert, einen Fall an einem ISST Kongress in Anwesenheit von drei Board Mitgliedern zu präsentieren, die dann beurteilen, ob dem individuellen Mitglied die Lehrberechtigung zu gewähren ist.
Appendix C
ISST Fallstudie – Richtlinien für das Archiv
Um einen Abschlussfall in das ISST Archiv aufzunehmen, erhält der ISST Kandidat/die Kandidatin von seinem/ihrem Mentor eine Kopie des Data Summary Formulars und sendet das ausgefüllte Formular zusammen mit der Falldarstellung ans ISST Sekretariat.
Fallstudie,
Titel...............................................................................................................................................
Untertitel...............................................................................................................................................
Autor...............................................................................................................................................
Datum...............................................................................................................................................
Autor und Klient erlauben, dass dieses Material für Lehr- oder Forschungszwecke verwendet werden kann
Unterschrift des Autors...............................................................................................................................................
Aliasname des Klienten...............................................................................................................................................
Geschlecht.........................................................................Alter bei Beginn der Therapie.........................................................................
Ausbildung.........................................................................Beruf.........................................................................
Überweisung durch...............................................................................................................................................
Symptome...............................................................................................................................................
Diagnose ICD oder DSM...............................................................................................................................................
Zweitdiagnose...............................................................................................................................................
Psychodynamische Aspekte...............................................................................................................................................
Dauer des Prozesses (Jahre/Monate)...............................................................................................................................................
Sitzungen …… Sandbilder …..
Andere therapeutische Massnahmen...............................................................................................................................................
Resultat der Nachuntersuchung...............................................................................................................................................
Umfang (Seiten) …….. Zusammenfassung (Seiten) …… Bibliographie (Seiten) …..
Beschriebene Sandbilder ……. Skizzen …..
Wichtigste Symbole...............................................................................................................................................
Appendix D
Diese Ausbildungsdokumentation ist erforderlich, bevor die Abschlussfallstudie den Lesern geschickt wird und später für die Bewerbung um ISST Mitgliedschaft
Dieses Formular wurde im Interesse der Kandidaten ausgearbeitet und enthält Informationen über die Mindestanforderungen zur Sandspielausbildung nach Kriterien der ISST. Es umfasst alle erforderlichen Informationen für die Leser der Fallstudie und für den Eintrag ins ISST Mitgliederregister. Es vermeidet eine unnötige Verzögerung bei Gewährung einer ISST Mitgliedschaft. Es erleichtert auch die Bestätigung, dass alle ISST Ausbildungsbedingungen erfüllt sind, BEVOR die endgültige Fallstudie beurteilt wird.
1. Lebenslauf. Bitte prüfen Sie, dass Ihr Lebenslauf (curriculum vitae) mit Angabe des beruflichen Werdegangs beiliegt, dass daraus eine vertiefte innere Entwicklung und Einsicht ersichtlich wird, wie sie zum Beispiel durch eine persönliche Analyse oder eine andere Methode gewonnen wird, und dass Ihre therapeutischen Arbeit mit andern Menschen dokumentiert ist.
Bitte lassen Sie die nachfolgenden Angaben zu Ihrer Sandspielausbildung von Ihren Ausbildern gegenzeichnen.
2. Sandspielprozess. Muss von einem ISST Mitglied begleitet werden.
Beginn des Prozesses ........................................ Ende des Prozesses ........................................
Unterschrift des ISST Therapeuten ...............................................................................................................................................
3. Theoretische Weiterbildung durch ISST lehrberechtigte Mitglieder.
Ein Minimum von 100 Stunden theoretischer Ausbildung in Sandspieltherapie mit lehrberechtigten ISST Mitgliedern. Bitte notieren Sie die Stunden und Ausbildner auf einem separaten Blatt
Datum des Beginns ........................................ Datum des Abschlusses ........................................
Bestätigung des ISST Lehrberechtigten .........................................................................................................................
4. Seminararbeit 1 (mit Erfahrungsmaterial)
Titel ..........................................................................................................................................................
Datum der Abgabe ............................................................................................................................................
Bestätigung des ISST Lehrberechtigten ..........................................................................................................
5. Seminararbeit 2 (mit Fallmaterial)
Titel ............................................................................................................................................
Datum der Abgabe ............................................................................................................................................
Bestätigung des ISST Lehrberechtigten ............................................................................................................................................
6. Supervisionsstunden
Namen der ISST Lehrberechtigten, mit welchen Supervision gemacht wurde, und Anzahl der Stunden mit jedem
1. .........................................................................................................................................
2. .........................................................................................................................................
3. .........................................................................................................................................
4. .........................................................................................................................................
Beginn ......................................................... Ende .........................................................
Bestätigung der ISST lehrberechtigten Supervisoren .........................................................
.........................................................................................................................................
7. ISST Fallstudie (falls relevant für diese Bewerbung)
Supervisor .........................................................................................................................................
Mentor .........................................................................................................................................
Leser 1 .........................................................................................................................................
Leser 2 .........................................................................................................................................
Leser 3 .........................................................................................................................................
Datum der Einreichung .........................................................................................................................................
Name des Kandidaten/der Kandidatin .........................................................................................................................................
Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin .........................................................................................................................................
Unterschrift des Mentors .........................................................................................................................................
Datum .........................................................................................................................................
Appendix E
Mindestrichtlinien für Erlangung der ISST Lehrberechtigung
Ein ISST Lehrberechtigter hat folgende Kriterien zu erfüllen:
1. Publikation eines Artikels in einer Sandspielzeitschrift oder eine Fallpräsentation an einem internationalen Kongress
2. Teilnahme an einem internationalen ISST Kongress
3. Wenigstens zwei Jahre ISST Mitgliedschaft
4. Teilnahme an Seminaren als Co-Referent („Co-teaching“)
5. Die ISST Lehrberechtigung kann ausnahmsweise an qualifizierte individuelle Mitglieder gewährt werden
6. Um die Lehrberechtigung zu erhalten, müssen die Anforderungen der entsprechenden Nationalen Gesellschaft erfüllt sein.
Appendix F
Anforderungen für die ISST Mitgliedschaft für diplomierte Jungsche Analytiker
Das Sandspiel wurde von Dora Kalff entwickelt und basiert auf den psychologischen Grundlagen von C.G. Jung. Voll qualifizierte Jungsche Analytiker können eine angepasste Ausbildung absolvieren, um ISST Mitglied zu werden. Diese Ausbildung muss mindestens umfassen:
1. Persönlicher Sandspielprozess mit einem ISST Mitglied
2. 60 Stunden spezifische Sandspiel Seminare
3. Klinische Fallsupervision: 40 Stunden, davon müssen 15 Einzelsupervisionsstunden sein.
Es werden maximal 25 Gruppensupervisionsstunden anerkannt. Der Kandidat/die Kandidatin muss eigene Sandspielfälle in wenigstens 5 Gruppensupervisionsstunden präsentieren.
4. Eine Seminararbeit mit klinischem Sandspielmaterial
5. Vorlage einer schriftlichen Abschlussfallstudie (Sandspielprozess), wie in Appendix A b-f beschrieben
Zusatz zu den Ausführungsbestimmungen
Angenommen vom Board am 22. August 2007
Gruppensupervision: Aus der Sicht der ISST soll eine Supervisionsgruppe aus 6, bis max. 10 persönlich anwesenden Teilnehmer bestehen.